Mit der neuen Rückkehrverordnung verschärft die Europäische Union ihre gemeinsamen Regeln für die Rückführung abgelehnter Asylsuchender und anderer Personen ohne Aufenthaltsrecht und schafft eine rechtliche Grundlage für Rückkehrzentren (”Return Hubs”) in Drittstaaten. Dieses FFVT-Briefing erklärt die politischen Hintergründe der Reform, ihre Entstehung und mögliche Konsequenzen, insbesondere hinsichtlich der Wirksamkeit der neuen Regelungen und ihrer menschenrechtlichen Implikationen. Es ordnet die Debatte um die Rückkehrpolitik anhand aktueller statistischer Daten und des Kenntnisstands über Hindernisse bei Rückführungen ein und arbeitet wesentliche Veränderungen bei der Rückführungspraxis in Folge der neuen Verordnung heraus. Dazu gehören beispielsweise die gegenseitige Anerkennung der Rückkehrentscheidungen der Mitgliedstaaten, erweiterte und strengere Mitwirkungspflichten für Drittstaatsangehörige, die solchen Entscheidungen unterliegen, die Ausweitung der Abschiebungshaft und anderer Zwangsmaßnahmen, erschwerte Bedingungen für Rechtsbehelfe gegen Rückkehrentscheidungen und ausgeweitete Ermittlungsbefugnisse für Vollzugsbehörden. Die Verordnung erweitert außerdem die Definition von „Rückkehrländern“ und damit die Bandbreite von Ländern, in die Drittstaatsangehörige gegen ihren Willen gebracht werden können. Dies kann auch ein Staat sein, der nicht der Herkunftsstaat ist, und zu dem die betroffene Person keine Bindung hat.
FFVT briefing note
Die neue Rückkehrverordnung der EU
- Bernd Parusel
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Zitation
- Parusel, Bernd
2026
Die neue Rückkehrverordnung der EU
FFVT briefing note 2026
FFVT
