Panel: Gesundheitsversorgung von Geflüchteten in Deutschland: aktuelle Herausforderungen und Beispiele guter Praxis

Abstract

In der europäischen Union gibt es Richtlinien zur Versorgung von geflüchteten Menschen, die konkrete Umsetzung in Gesetze liegt bei den Nationalstaaten, die diese Richtlinien unterschiedlich auslegen bzw. befolgen.

Seit dem ersten November 1993 ist die Gesundheitsversorgung von Asylbewerber*innen bundesweit durch das Asylbewerberleistungsgesetz festgelegt. Die Anzahl der Monate bis zum Wechsel in die Krankenkasse und die betroffenen Flüchtlingsgruppen (und Ausnahmen) wechselten immer wieder, der Inhalt blieb jedoch 30 Jahre lang gleich.

Nach dem Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung sind geflüchtete Menschen anderen gesetzlich versicherten Menschen in der Region gleichgestellt. Die Finanzierung von Sprachmittlung im medizinisch-psychologischen Bereich ist Teil des Koalitionsvertrags von 2021, aktuell ist sie jedoch noch nicht geregelt. Die Verfügbarkeit von ärztlicher und psychologischer Versorgung unterscheidet sich generell stark abhängig vom Wohnort. In den ländlichen Regionen ist ein Mangel an Hausärzt*innen, der ersten Anlaufstelle für Asylbewerber*innen bei gesundheitlichen Problemen, vielfach beschrieben. Auch psychotherapeutische Kassensitze können in manchen strukturschwachen Regionen der Republik kaum noch besetzt werden. Und die Zahl der Kliniken nimmt aus wirtschaftlichen Gründen stetig ab. Die Verfügbarkeit von Sprachmittler*innen ist in ländlichen Gebieten deutlich eingeschränkter als in städtischen und die staatlichen Förderungen von Psychosozialen Zentren nehmen ab.

In diesem Panel wollen wir zunächst anhand von empirischen Studien auf die aktuelle Situation der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten schauen und dann Raum bieten für die Vorstellung von Best Practice-Modellen, in denen Zugänge zur Regelversorgung für geflüchtete Menschen ermöglicht werden und/oder die medizinisch-psychologische Regelversorgung gestärkt wird, um daraus dann Empfehlungen für Politik und Praxis abzuleiten.

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